Sichere Grundlage für AWO-Beschäftigte schaffen

Arbeitgeberverband fordert DHV zu Tarifverhandlungen über Lösungen zur Kurzarbeit auf

Der Arbeitgeberverband der AWO Thüringen und der DHV verhandeln über pragmatische Lösungen in der Corona-Krise. Auf Initiative des AWO Landesverbandes Thüringen e. V. und der AWO AJS gGmbH hat der Arbeitgeberverband Tarifverhandlungen über eine Kurzarbeiterlösung für die AWO-Beschäftigten gefordert, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
 
„Viele Einrichtungen wurden zum Schutz vor Corona-Infektionen geschlossen und soziale Angebote gestoppt“, erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes, Michael Hack. In vielen Fällen sei noch nicht klar, ob und in welcher Form es dafür staatliche Unterstützung oder Schutzschirme gebe. So zum Beispiel für Schulbegleiter*innen, für Mitarbeiter*innen in Frühförderstellen oder Jugendclubs. Für all diese Fälle bietet eine Kurzarbeiterregelung sowohl den Arbeitnehmer*innen als auch den AWO-Arbeitgebern Sicherheit.
 
Urlaubsentgelte, Entgelt für gesetzliche Feiertage, Vermögenswirksame Leistungen und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge würden zudem normal weitergezahlt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. „Auf diese Weise wollen wir unseren Mitarbeiter*innen Sicherheit geben, Einbußen von Mitarbeitern minimieren und gleichzeitig soziale Angebote und wichtige Arbeitsplätze für die Zeit nach Corona erhalten und schützen“, sagt Hack.
 
Der DHV haben eine schnelle Prüfung und pragmatische Lösungen in dieser Frage zugesagt. Von einer Einigung würden die Beschäftigten aller Mitgliedsverbände des Arbeitgeberverbandes der AWO Thüringen profitieren.

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