Keine Kita-Beiträge für Kinder in Notbetreuung

Die AWO AJS gGmbH und die AWO Gotha haben entschieden, die Betreuungs- und Verpflegungsentgelte auch bei den Eltern auszusetzen, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben.

Das betrifft thüringenweit 52 Kindertagesstätten, u.a. 17 in Erfurt, elf im Landkreis Sonneberg und sechs im Altenburger Land. Landesweit besuchen im Durchschnitt etwa 250 Kinder eine Notfallbetreuung bei der AWO AJS gGmbH. Auch die AWO-Soziale Dienste gGmbH Gotha, die fünf Kitas im Landkreis betreibt, schließt sich diesem Vorgehen an. Hier haben 31 Kinder Anspruch auf Notbetreuung.
 
Der Kita-Pakt des Bildungsministeriums hatte die Aussetzung bisher nur für die Eltern geregelt, die ihre Kinder nicht in die Kita geben können. Eltern in Notfallbetreuung sind von der Finanzierung des Landes ausgenommen.
 
„Pflegekräfte, Polizisten, Ärzte, Beschäftigte des Einzelhandels und viele andere Menschen, die in sogenannter kritischer Infrastruktur arbeiten, halten gerade unsere Gesellschaft am Laufen“, sagt AJS-Geschäftsführer Michael Hack. Oft mit großem persönlichen Einsatz und Risiken für die eigene Gesundheit. „Die AWO AJS gGmbH möchte sich dafür herzlich bedanken und diese Menschen unterstützen.“
 
Im Monat April werden deshalb weder von Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita bringen konnten, noch von Eltern in Notfallbetreuung Betreuungs- oder Verpflegungsentgelte erhoben. Die Kosten für Letztere übernimmt die AWO AJS gGmbH.

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