Informationen zu den Kitas der AWO AJS gGmbH

Betreuungs- und Verpflegungsentgelte in der Schließzeit

Die Kindertagesstätten der AWO AJS gGmbH sind aufgrund der Corona-Pandemie und auf Anordnung der Thüringer Landesregierung bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen.

Viele Eltern haben uns in den vergangenen Tagen Fragen bezüglich der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte in dieser Schließzeit gestellt. Wir möchten Sie heute darüber informieren, wie die AWO AJS gGmbH mit diesen Fragen umgeht.

1. Betreuungsentgelte:
Das Land Thüringen, die kommunalen Spitzenverbände und die freien Träger haben sich auf einen sogenannten „Kita-Pakt“ geeinigt. Für Familien bedeutet das im Kern, dass der Freistaat Thüringen die Kosten für die Kindergärten für die Zeit der derzeitigen Schließung erstattet. Die Entscheidung macht es nun möglich, dass Eltern in Thüringen keine Betreuungsentgelte zahlen müssen. Im Monat April werden deshalb keine Betreuungsentgelte von uns eingezogen. Unsere Buchhaltung veranlasst die notwendigen Änderungen automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

2. Verpflegungsentgelt:
Für das Verpflegungsentgelt gibt es eine solche Regelung durch den Freistaat leider nicht. Wir haben in den letzten Wochen sehr hart gearbeitet, um Lebensmittelbestände umzudisponieren, Lieferverträge zu ändern und die entsprechenden Kosten zu verringern. Für unsere Küchenmitarbeiter*innen haben wir ebenfalls sehr intensiv nach Lösungen gesucht. Unser Ziel dabei war, alle Arbeitsplätze zu erhalten, damit der Kita- Betrieb nach der Pandemie möglichst nahtlos und reibungslos in gewohnter Qualität weitergehen kann. Deshalb wurden Küchenmitarbeiter*innen zum Teil in andere Einrichtungen (etwa Pflegeeinrichtungen oder stationäre Jugendhilfe) versetzt. Stellenweise müssen wir aber auch mit Überstundenabbau, Stundenreduzierungen und Kurzarbeit arbeiten. Dennoch ist es nicht möglich, unsere Kosten in so kurzer Zeit auf null zu reduzieren.

Die AWO AJS gGmbH und unser Cateringdienstleister Mephisto Consult GmbH haben dennoch entschieden, für den Monat April kein Verpflegungsentgelt zu erheben. Wir möchten damit im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag leisten, um all diejenigen Eltern zu unterstützen, die durch die Pandemie wirtschaftlich schwer getroffen werden.

Auch im Fall des Verpflegungsentgeltes müssen Sie nichts weiter tun. Unsere Buchhaltung veranlasst die notwendigen Änderungen automatisch.

Wir freuen uns darauf, alle Kindergartenkinder der AWO AJS gGmbH ab 20. April wieder in unseren Einrichtungen begrüßen zu dürfen. Bitte passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

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