Compliance

Die AWO AJS gGmbH ist eine Tochtergesellschaft des AWO Landesverbandes Thüringen e. V., der sich per Vorstandsbeschluss zu höchstmöglicher Transparenz verpflichtet und auf seiner Internetseite die Richtlinien von Transparency International Deutschland e. V. erfüllt. 

Die AWO AJS gGmbH ist den AWO-Grundwerten Solidarität und Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet und begreift sich als ein werteorientiertes Unternehmen. Wir haben den AWO Governance Codex des AWO Bundesverbandes implementiert und erfüllen dessen Richtlinien.

Grundlage ihres Handelns bildet ein umfangreiches Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000 ff.. Teil der internen Leitlinien bilden gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen erarbeitete Führungsgrundsätze.

Weiterhin regeln zahlreiche Richtlinien und Dienstanweisungen, etwa die Richtlinie für die Beschaffung und Nutzung von Dienstfahrzeugen ebenso wie eine Richtlinie zur Beschaffung/Vergabe von Bauaufträgen, Liefer-, Dienst- sowie freiberuflichen Leistungen und eine Richtlinie zur Beantragung und Gewährung von Dienstreisen, die tägliche Zusammenarbeit.

Die AWO AJS gGmbH fördert und begrüßt familiäre Beziehungen unter ihren Beschäftigten ausdrücklich. Familiäre Beziehungen im Unternehmen oder zu externen Geschäftspartnern sind offengelegt.

Aufsichtsratsmitglieder und Mitglieder der Gesellschafterversammlung unterhalten keine geschäftliche Beziehung mit der AWO AJS gGmbH. Ebenso gibt es keine verwandschaftlichen Beziehungen zu Mitgliedern der Geschäftsführung. Soweit Familienmitglieder des Aufsichtsrates im Unternehmen beschäftigt sind, ist dies im Aufsichtsrat offengelegt und von diesem nach ausführlicher Prüfung bestätigt. 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und die Gesellschaftervertreter sind ehrenamtlich tätig.
 

Hinweisgebersystem

Die AWO AJS gGmbH nimmt Compliance-Verstöße ernst und bearbeitet diese professionell.

Die Bestellung von Vertrauensanwälten/Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die AWO AJS gGmbH Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.

Mögliche Compliance-Verstöße sollten zunächst auf den kürzesten Weg mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten besprochen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die unternehmensinterne Meldestelle zu nutzen und eine vertrauliche Meldung an unsere Compliance-Abteilung über die den Kontakt: vertrauensperson@awo-thueringen.de abzugeben.

Als externe Vertrauensanwälte nehmen Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister auf vertraulichem Weg Hinweise auf Straftaten oder andere schwerwiegende Rechtsverletzungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes als interne Meldestelle entgegen. Mit Rechtsanwältin Hoffmeister steht somit auch jederzeit eine Anwältin als Ansprechpartnerin zur Verfügung (#MeToo).

Für Personen, die mit den Vertrauensanwälten Kontakt aufnehmen möchten, wurde eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet: 030 318685-931.

Die Vertrauensanwälte können auch über eine besondere Mailadresse kontaktiert werden: vertrauensanwalt-awo-thueringen@fs-pp-de.

Die Vertrauensanwälte schützen die Identität von Hinweispersonen. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet. Zusätzlich gibt das FS-PP BKMS® System Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

Detaillierte Informationen über das Verfahren haben wir hier zusammengefasst:

Vergütung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführenden der AWO AJS gGmbH werden gemäß des Governance Kodex des AWO Bundesverbandes e. V. vom 05.12.2020 vergütet. Dies geschieht auf Grundlage der Fallgruppe 2a (Führung von 3.000-5.000 Beschäftigten, mit Wahrnehmung von Verbandsfunktionen) gemäß der AWO-Arbeitshilfe zur Vergütung von Geschäftsführungen. Diese gibt als Orientierungsrahmen vor, dass eine angemessene Vergütung zwischen 135.000 und 155.000 Euro liegt (Jahresbruttogehalt). Für weitere Funktionen, etwa die Geschäftsführung weiterer AWO-Gliederungen, erhalten die Geschäftsführenden keine zusätzliche Vergütung.